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beA: Abschlussgutachten liegt vor

Veröffentlicht am: 21.06.2018

Die Firma secunet Security Networks AG hat das Abschlussgutachten über eine technische Analyse und Konzeptprüfung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) vorgelegt. Das Abschlussgutachten hat das beA als geeignetes System zur vertraulichen Kommunikation im elektronischen Rechtsverkehr bestätigt.

Die BRAK-Hauptversammlung wird nun am 27.06.2018 über die Wiederinbetriebnahme entscheiden. Das Präsidium der BRAK empfiehlt der Hauptversammlung auf der Grundlage des Gutachtens in einem Erläuterungsschreiben eine gestufte Wiederinbetriebnahme des beA-Systems. Ab dem 04.07.2018 soll die Client Security zum Download und zur Installation bereitgestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt soll auch die Erstregistrierung für diejenigen Kolleginnen und Kollegen möglich sein, die sich noch nicht registriert haben. Die Postfächer sollen dann ab dem 03.09.2018 wieder freigegeben werden und damit die passive Nutzungspflicht wieder aufleben.

Pressemitteilung der BRAK
Abschlussgutachten
Begleitschreiben der BRAK zum Abschlussgutachten
 

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