Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg entscheidet über
- die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- die Aufnahme eines Mitglieds einer anderen Kammer wegen Kanzleisitzverlegung
- die Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft
- die Aufnahme eines europäischen Rechtsanwalts in der Kammer Nürnberg
- die Aufnahme eines Rechtsanwalts aus einem WHO-Mitgliedsstaat
- die Befreiung von der Kanzleipflicht
Der Vorstand hat diese Aufgaben auf die Abteilung für Zulassungsangelegenheiten bzw. auf den Präsidenten übertragen.