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Umfrage zum Fremdbesitzverbot: Anwaltschaft sieht Lockerung kritisch

Veröffentlicht am: 11.12.2023

Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat im Zeitraum Oktober bis November 2023 eine Umfrage in der deutschen Anwaltschaft durchgeführt, um ein Meinungsbild zu einer möglichen Lockerung des Fremdbesitzverbotes zu erhalten.

7.598 Anwältinnen und Anwälte (93,52 %), Patentanwältinnen und Patentanwälte (6,56 %) aus allen Bundesländern haben an der Umfrage teilgenommen und den Online-Fragebogen 7.084 mal vollständig beantwortet. Besonders stark beteiligt haben sich Hessen (24,88 %), Bayern (12,07 %), Berlin (14,61 %) und Baden-Württemberg (10,87 %). 57,78 % aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind Einzelanwälte oder in Bürogemeinschaften tätig, 13,36 % arbeiten in einem Anstellungsverhältnis, 28,84 % sind Partnerin oder Partner in einer Kanzlei. 

Die Auswertung der Umfrage kommt zu dem Fazit: Die Anwaltschaft steht KI und Digitalisierung aufgeschlossen gegenüber. Beim Thema Fremdkapital hingegen möchte die Anwaltschaft nicht experimentieren. Die Kernwerte haben nichts von ihrer Bedeutung für den Berufsstand eingebüßt.

Weitere Informationen und die Gesamtauswertung finden sie auf der Homepage der BRAK.

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