Wer zum Jahresende auf die Rechte aus der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft verzichten möchte (§ 14 Abs. 2 Nr. 4 BRAO), sollte das mit ausreichend Vorlauf tun, damit der Widerrufsbescheid mit Empfangsbekenntnis und Rechtsmittelverzichtserklärung rechtzeitig zugestellt werden kann.
Beachten Sie hierbei bitte auch, dass die Geschäftsstelle zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen ist.